Einstimmig hat der Planungsausschuss der nordrhein-westfälischen Stadt Meerbusch eine Gründachsatzung verabschiedet. Sie gilt für das gesamte Stadtgebiet und sieht vor, dass künftig alle genehmigungspflichtigen Neubauvorhaben in Meerbusch, die ein Flachdach oder ein flach geneigtes Dach bis 15 Grad besitzen, begrünt werden müssen.

Soweit möglich, sollen die Flächen vollständig bepflanzt werden. Lediglich bei technischen Anlagen, wie etwa Solarpanelen oder Lüftungen, gelten Ausnahmen. Auch die Begrünung der Flachdächer von Garagen, Carports und Tiefgaragen wird künftig zur Pflicht. Weitere Informationen und die Gründachsatzung hält die Stadt Meerbusch auf ihrer Website bereit.