Dachbegrünungen sollen in Dortmund Normalität werden. Das sieht zumindest ein Beschluss des Rates der Ruhrmetropole vor. Die Bauverordnung für Flachdachbauten wird entsprechend angepasst, so dass künftig bei Flachdächern mit einer Neigung bis 15 Grad zwingend eine Dachbegrünung vorzunehmen ist.
Der Ratsbeschluss gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch im Fall von Neubedachungen für Altbauten. Deren Eigentümern bietet die Stadt Dortmund eine ab 50 Prozent geringere Abwassergebühr an, wenn sie sich für ein Gründach entscheiden.
Weitere Informationen sind auf der Internet-Präsenz der Stadt Dortmund erhältlich. Dort kann auch der Flyer „Dachbegrünung in Dortmund“ heruntergeladen werden.